Der Großteil der Unternehmen spürt die Auswirkungen der Corona Krise und sieht sich gezwungen, staatliche Hilfen in Anspruch zu nehmen. Was aber, wenn diese Maßnahmen nicht ausreichen und generell Personalanpassungsmaßnahmen aufgrund von Digitalisierungstendenzen und Strukturwandel vorgenommen werden müssen?
Gewerkschaftsnahe Unternehmen greifen in der Regel auf die Gründung einer Transfergesellschaft zurück. Hierfür wird für das abzubauende Personal eine eigene Firma in Form einer Transfergesellschaft gegründet. Es sollen damit keine weitere Personalkosten mehr in dem Unternehmen anfallen. Die Mitarbeiter können nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen ein Transferkurzarbeitergeld seitens der Agentur für Arbeit erhalten.
Gründung einer Transfergesellschaft
Die Gründung einer Transfergesellschaft macht Sinn, wenn auf einen Stichtag hin die Mitarbeiter entlassen werden sollen und nicht mehr für die Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden. Je nach Ausgestaltung der Transfergesellschaft erhalten Mitarbeiter Weiterbildungsangebote und Unterstützung bei der Suche nach einer neuen beruflichen Orientierung (Bewerbungshilfe).
Da die Transfergesellschaft im Prinzip ein neuer Arbeitgeber ist, muss diese auch im Lebenslauf erwähnt werden, was zu Nachteilen bei der Vermittlung, insbesondere bei Führungskräften, führen kann.
Welche Alternative gibt es aber zu einer Transfergesellschaft?
Die Agentur für Arbeit hat erkannt, dass die Durchführung einer gezielt eingesetzten Outplacement Beratung (= Transferagentur) die Vermittlungsfähigkeit durch die sehr hohe Beratungsintensität eindeutig erhöht. Somit gibt es auch hier staatliche Unterstützung.
Bei der Transferagentur ist der betreffende Klient (Führungskraft oder Mitarbeiter) in der Regel noch bei der Firma beschäftigt. Allerdings „spart“ sich die Firma durch die Erhöhung der Vermittlungschancen weitere Personalkosten sowie Kosten durch „unschöne Folgen“ einer Kündigung. Die Transferagentur ist besonders geeignet, wenn die Mitarbeiter/ Führungskräfte zeitlich gestaffelt ihren Arbeitsplatz verlieren.
Durch die engmaschige und intensive Beratung, die weit mehr über ein übliches Bewerbertraining hinausgeht, kann der Klient vom „Schockzustand einer Kündigung“ in eine lösungsorientierte Haltung gehen: Er reflektiert seine Stärken, Ziele, Wünsche, Träume, private Ziele und gleicht diese mit den Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, inklusive dem verdeckten Arbeitsmarkt ab. Er nutzt für ihn angepasste Bewerbungsstrategien, um so schnell an sein Ziel zu kommen.
Diese Voraussetzungen muss eine Firma erfüllen, um die staatliche Förderung nach § 110 SGB III zu erhalten*
Beratungspflicht vor Abschluss eines Sozialplans oder betriebsähnlicher Vereinbarung durch die Agentur für Arbeit |
Die Arbeitnehmer sind von Arbeitslosigkeit bzw. Kündigung bedroht |
Erfolgt eine Betriebsänderung nach § 111 BETRVG? |
Der dauerhafte Arbeitsausfall wurde der Agentur für Arbeit schriftlich angezeigt? Stichwort Massenentlassungsanzeige |
Werden die Schwellenwerte eingehalten (in Anlehnung nach § 17 KSCHG)? |
Es darf keine Anschlussbeschäftigung in einem anderen Teil des Betriebs erfolgen |
Durchführung der Maßnahme (Transferagentur) durch einen Dritten, der nach AZAV zertifiziert ist |
Mind. 50% Eigenbeteiligung der Firma an den Maßnahmenkosten |
Der Zuschuss beträgt laut Gesetz maximal 50 % zu den Gesamtkosten, höchstens 2.500 € pro Arbeitnehmer. Weitere Informationen.
Letztendlich kommt es bei der Beurteilung, ob eine Transfergesellschaft oder Transferagentur Sinn macht, auf die jeweilige Ausgangssituation im Betrieb an. Dennoch wird die Durchführung einer Transferagentur immer mehr und mehr befürwortet aufgrund ihres individuellen Beratungsansatzes, ihrer niedrigen Verwaltungskosten und zur Erhöhung der betrieblichen Flexibilität.