Betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel: Das sind die Optionen

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) stellt eine wichtige Säule der Alterssicherung in Deutschland dar. Im Rahmen unserer Outplacement Beratung erleben wir immer wieder, dass Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeberwechsel vor der Frage stehen, wie es um ihre erworbenen Ansprüche steht und welche Schritte unternommen werden sollten, um diese zu sichern.

Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge

Die bAV wird oft als Teil des Gesamtvergütungspakets von Arbeitgebern angeboten. Arbeitnehmer zahlen einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Pensionsfonds, eine Direktversicherung oder eine Unterstützungskasse ein, oft mit Zuschüssen des Arbeitgebers. Diese Beiträge sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei.

Möglichkeiten bei einem Arbeitgeberwechsel

Ein Jobwechsel kann viele Fragen bezüglich der Fortführung der bAV aufwerfen. Es ist wichtig zu verstehen, welche Optionen zur Verfügung stehen und welche Schritte erforderlich sind, um die Vorsorge nahtlos fortzusetzen.

Bei einem Wechsel des Arbeitgebers muss der Arbeitnehmer entscheiden, wie mit der bestehenden betrieblichen Altersvorsorge verfahren wird. Die Entscheidung hängt von den Bedingungen des neuen Arbeitgebers und den spezifischen Regelungen der bestehenden bAV ab.

  • Übertragung des Deckungskapitals

Eine gängige Option ist die Übertragung des angesparten Kapitals auf den neuen Versorgungsträger des Arbeitgebers. Diese Methode ist besonders vorteilhaft, wenn der neue Arbeitgeber ähnliche oder bessere Konditionen bietet.

Der größte Vorteil für den Arbeitgeber: Er muss keinen neuen bAV-Vertrag inklusive einem neuen Versicherer in sein Unternehmen einführen. Kleiner Nachteil: Die Deckungskapitalübertragung ist nicht für jeden bAV-Vertrag möglich. 

Lassen Sie sich hierzu ausführlich beraten. Grundsätzlich ist es ratsam, verschiedene Versicherer in einem dedizierten bAV-Vergleich unter die Lupe zu nehmen.

  • Weiterführung der bAV durch den neuen Arbeitgeber

Einige Arbeitgeber bieten die Möglichkeit, in die bestehende bAV des neuen Mitarbeiters einzusteigen. Dies kann eine einfache Lösung sein, erfordert jedoch eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen, um Nachteile für den Arbeitnehmer zu vermeiden.

  • Private Weiterführung der bAV

Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihre betriebliche Altersvorsorge nach einem Arbeitgeberwechsel privat fortzuführen. In diesem Fall erfolgen die Beitragszahlungen aus dem Nettogehalt des Arbeitnehmers, was bedeutet, dass die steuerlichen Vorteile der Entgeltumwandlung entfallen. 

Der Versicherer wird dabei zwei separate Verträge erstellen: Einen, der weiterhin den Regeln der betrieblichen Altersvorsorge unterliegt und einen weiteren, der als privater Rentenversicherungsvertrag geführt wird. Diese Option ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Altersvorsorge unabhängig von seinem aktuellen Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Vertrag ruhend stellen

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den bAV-Vertrag bei einem Arbeitgeberwechsel ruhend zu stellen. Das bedeutet, dass keine weiteren Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, während der Vertrag selbst weiterhin besteht. Diese Option kann besonders dann von Vorteil sein, wenn Arbeitnehmer im Laufe ihrer Karriere mehrere Arbeitgeberwechsel vornehmen, ohne dabei jedes Mal einen neuen bAV-Vertrag abschließen zu müssen. 

Obwohl in der Vergangenheit möglicherweise Provisionen oder Honorare für die Einrichtung der Verträge gezahlt wurden, bietet das Ruhenlassen des Vertrags eine finanzielle Entlastung, da keine weiteren Beiträge gezahlt werden müssen, solange der Vertrag ruht.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Die Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge kann kompliziert sein, besonders wenn der neue Arbeitgeber ein anderes Versorgungssystem hat. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer alle Risiken und möglichen Nachteile verstehen, die mit der Übertragung ihrer Altersvorsorge verbunden sein können.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der bAV bei einem Arbeitgeberwechsel sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt. Es schützt die Ansprüche der Arbeitnehmer, indem es die Übertragung der erworbenen Anwartschaften sichert.

Checkliste für Arbeitnehmer: Was ist zu tun?

  • Informieren Sie sich über die Übertragungsbedingungen Ihrer aktuellen bAV.
  • Klären Sie, ob und wie der neue Arbeitgeber in die bestehende bAV einsteigen kann.
  • Prüfen Sie alternative Optionen wie die private Fortführung oder das Ruhenlassen der bAV.

Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber

  • Stellen Sie sicher, dass die Übernahme der bAV in die Unternehmenspolitik passt.
  • Bewerten Sie die finanziellen und administrativen Folgen der Übernahme einer fremden bAV.
  • Bieten Sie Unterstützung bei der Übertragung der bAV an, um den Wechsel für neue Mitarbeiter attraktiv zu machen.

Abschluss und Ausblick

Der Wechsel eines Arbeitgebers muss nicht das Ende einer gut geplanten betrieblichen Altersvorsorge bedeuten. Durch eine sorgfältige Planung und Verständnis der verfügbaren Optionen können Arbeitnehmer ihre Altersvorsorge nahtlos fortsetzen und Arbeitgeber können als attraktive Arbeitgeber auftreten. Es ist wichtig, dass beide Seiten gut informiert und vorbereitet sind, um die besten Entscheidungen in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge bei einem Arbeitgeberwechsel zu treffen.

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