Die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag: Das große FAQ 

In der Arbeitswelt können Veränderungen schneller eintreten, als man denkt. Ob aus eigenem Wunsch oder durch Umstände von außen – manchmal muss man sich mit dem Thema Kündigung auseinandersetzen. Der Begriff „Kündigungsfrist“ spielt hierbei eine entscheidende Rolle. 

Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist und wie lange dauert sie?

Die gesetzliche Kündigungsfrist bezeichnet den Zeitraum, der zwischen der Mitteilung einer Kündigung und ihrem tatsächlichen Wirksamwerden liegt. Innerhalb der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen – für beide Parteien. Wenn Sie während der Probezeit kündigen möchten, müssen Sie nicht darauf achten, Ihre Kündigung zum 15. oder zum Ende des Monats zu datieren. Nach der Probezeit liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei vier Wochen.

Wie und wo ist die Änderung der Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit geregelt?

Die Änderung der Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, genauer gesagt im § 622 „Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen“.

Gemäß diesem Paragrafen gelten bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber folgende Fristen, abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

  • Bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • Bei 5 Jahren: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • Bei 8 Jahren: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • Bei 10 Jahren: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • Bei 12 Jahren: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • Bei 15 Jahren: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • Bei 20 Jahren: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Für Arbeitnehmer gilt im Regelfall, wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag festgelegt ist, eine Kündigungsfrist von  vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass individuelle Arbeitsverträge, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen hiervon abweichende Regelungen treffen können. Diese können sowohl kürzere als auch längere Kündigungsfristen festlegen. Daher sollte man immer zuerst den eigenen Arbeitsvertrag sowie eventuell geltende Tarifverträge konsultieren.

Was bedeutet „3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende“?

Die Formulierung „3 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende“ bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt, an dem die Kündigung ausgesprochen wird, drei volle Monate verstreichen müssen, bis das Arbeitsverhältnis endet. Dabei endet das Arbeitsverhältnis immer am letzten Tag des entsprechenden Monats.

Beispiel: Angenommen, ein Arbeitnehmer möchte am 10. April kündigen und in seinem Arbeitsvertrag steht eine Kündigungsfrist von „3 Monaten zum Monatsende“.

April: Der April zählt nicht mit, da die Kündigung im Laufe dieses Monats erfolgt.

Mai, Juni, Juli: Das sind die drei Monate der Kündigungsfrist.

Da die Kündigungsfrist „zum Monatsende“ gilt, endet das Arbeitsverhältnis am letzten Tag des Juli, also am 31. Juli.

In diesem Beispiel würde das bedeuten, dass trotz der Kündigung am 10. April das Arbeitsverhältnis noch bis zum 31. Juli weiterläuft.

Wie kann ich am schnellsten kündigen?

Um schnellstmöglich zu kündigen, sollte man sich zunächst über die in seinem Arbeitsvertrag festgelegte Kündigungsfrist informieren und die Kündigung schriftlich und formgerecht einreichen. Ein Einschreiben mit Rückschein stellt sicher, dass die Kündigung auch zugestellt und angenommen wird.

Kann eine Kündigung vom Arbeitgeber abgelehnt werden?

In der Regel kann eine Kündigung vom Arbeitgeber nicht einfach abgelehnt werden. Allerdings muss eine Kündigung immer den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen entsprechen. Bei Formfehlern oder wenn sie gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt, kann sie unwirksam sein.

Was bedeutet 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Formulierung „2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit“ ist in vielen Arbeitsverträgen zu finden und bezieht sich auf die Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses, die sogenannte Probezeit. Während dieser Zeit möchten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer prüfen, ob das Arbeitsverhältnis für beide Seiten passend ist.

Die Kündigungsfrist von 2 Wochen bedeutet konkret: Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis innerhalb dieser Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Dabei ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt innerhalb eines Monats die Kündigung ausgesprochen wird. Das Arbeitsverhältnis endet genau zwei Wochen nach dem Datum, an dem die Kündigung dem anderen Vertragspartner zugestellt wurde.

Es gibt keine Beschränkung wie „zum Monatsende“ oder „zum 15. des Monats“. Das bedeutet, die Kündigung kann an jedem beliebigen Tag innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden, und das Arbeitsverhältnis endet genau 14 Tage später.

Diese Regelung ist in Deutschland gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im § 622 Abs. 3 verankert. Hier steht: „Während einer vereinbarten Probezeit, die höchstens sechs Monate dauern kann, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.“

Es ist jedoch immer empfehlenswert, den genauen Wortlaut im jeweiligen Arbeitsvertrag zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine individuellen Regelungen getroffen wurden.

Welche 5 Kündigungsarten gibt es?

  • Ordentliche Kündigung: Hierbei wird die vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Frist eingehalten.
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Sie erfolgt ohne Einhaltung einer Frist, meist aufgrund eines schwerwiegenden Grundes, z.b. einer schweren Straftat des Arbeitnehmers zu Lasten des Arbeitgebers.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sie erfolgt aufgrund wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Gründe des Unternehmens.
  • Personenbedingte Kündigung: Sie ist auf Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers zurückzuführen, die eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich machen.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Sie erfolgt aufgrund von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.

Wie läuft die Kündigung ab?

Ein rechtskräftiger Kündigungsvorgang setzt eine schriftliche Mitteilung voraus. Dieses Schreiben muss von dem Kündigenden persönlich unterschrieben und dem anderen Vertragspartner zugestellt werden. Bei Unsicherheiten oder Problemen empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Thema Kündigungsfrist eine wichtige Rolle in der Arbeitswelt spielt. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren, um mögliche Fehler und Missverständnisse zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie im Rahmen einer Outplacement Beratung und Karriereplanung rund um dieses und weitere Themen.

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