Freue ich mich nach dem Aufstehen noch auf den kommenden Arbeitstag?
Auf welcher Stufe der Karriereleiter stehe ich momentan?
Ist das hier alles? Und wo will ich hin?
Jeder kennt sie, die Zeit des Hinterfragens. Oft ist sie Anlass und Gelegenheit für Veränderung oder gar einen Neustart. Doch für einen Wechsel des Arbeitsplatzes, brauchst es nicht nur Mut zur Veränderung und Selbstbewusstsein. Es ist darüber hinaus noch einiges mehr zu beachten.
Richtig kündigen, aber mit Stil
Inhalt des Artikels
Achten Sie darauf, Ihre Kündigung fristgerecht und schriftlich einzureichen. Am besten lassen Sie sich den Eingang auf einer Kopie der Kündigung schriftlich und mit Datum bestätigen in der Personalabteilung.
Als Erstes sollten Sie jedoch Ihren direkten Vorgesetzten darüber informieren, dass Sie den Job kündigen, wenn Sie stilvoll aus dem Unternehmen ausscheiden wollen.
Erklären Sie ihr/ihm kurz Ihre Gründe, vermeiden Sie es aber, diese Gelegenheit für eine „Abrechnung“ zu nutzen und betonen Sie stattdessen eher die positiven Aspekte wie beispielsweise die Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten, die Ihnen die neue Stelle bietet.
Wichtig: Kündigen Sie Ihren laufenden Arbeitsvertrag erst dann, wenn Sie eine verbindliche Zusage des neuen Arbeitgebers haben. Zwar sind grundsätzlich auch mündliche Vertragszusagen gültig, da sie sich aber nur schwer nachweisen lassen, warten Sie besser eine schriftliche Zusage ab – sicher ist sicher.
Das Arbeitszeugnis
Jedem Mitarbeiter steht mit dem Ausscheiden aus einem Unternehmen ein Arbeitszeugnis zu. Dies kann bei späteren Bewerbungen durchaus entscheidend sein. Beim Zeugnis kann es sich entweder um eine reine Arbeitsbescheinigung handeln, die auch „einfaches Zeugnis“ genannt wird, oder aber um ein „qualifiziertes Zeugnis“.
In der Regel ist ein „qualifiziertes Zeugnis“ üblich und enthält zusätzlich zur Beschreibung Ihres Aufgabengebiets eine qualitative Bewertung Ihrer Leistung. Durchaus nicht unüblich ist, dass Sie einen Entwurf Ihres Arbeitszeugnisses verfassen oder zumindest entsprechende Stichpunkte zusammenstellen.
Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten darüber, ob Sie hier Vorarbeit leisten sollen oder nicht. In den meisten Fällen ist der Arbeitgeber eher dankbar, wenn der Mitarbeiter in Sachen Arbeitszeugnis etwas vorbereitet. Das bedeutet zwar zusätzliche Arbeit, dafür haben Sie aber auch die Möglichkeit, direkt Einfluss auf Ihr Zeugnis zu nehmen.
Holen Sie sich Unterstützung, wenn Sie die einschlägigen Formulierungen für Zeugnisse nicht kennen und sich nicht versehentlich selbst zu schaden möchten. Haben Sie einen Personaler im Bekanntenkreis, ist er der ideale Ansprechpartner, ansonsten wenden Sie sich an entsprechende Mitarbeiter der Gewerkschaften oder einen Outplacement- bzw. Karriereberater.
Richtig kommunizieren, Aufgaben übergeben und einen Ausstand geben
Wenn Sie eine Schlüsselposition im Unternehmen innehaben und Ihr Wechsel in Ihrer Branche Aufmerksamkeit erwecken wird, ist eine abgestimmte Kommunikation besonders wichtig. Halten Sie sich unbedingt an die getroffenen Vereinbarungen und Sprachregelungen. Klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten, wann und in welcher Form Ihr Weggang intern und extern kommuniziert werden soll.
Ihr Ziel sollte es sein, in guter Erinnerung zu bleiben – das gelingt am besten, wenn Sie den bisherigen Kollegen die Arbeit erleichtern. Dazu ist eine klare Beschreibung der aktuellen Vorgänge die Voraussetzung, insbesondere wenn es keine direkte Übergabe an einen Nachfolger gibt und Ihre (Ex-) Kollegen Ihre Aufgaben vorerst mit übernehmen müssen.
Ein Ausstand gehört ebenfalls zu einem gelungenen Abschluss des bisherigen Arbeitsverhältnisses. Laden Sie alle Kollegen ein, mit denen Sie intensiv zusammen gearbeitet haben und bedanken Sie sich bei dieser Gelegenheit für deren Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Die Urlaubsregelung
Haben Sie noch einen verbleibenden Urlaubsanspruch? Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten: den Urlaub in Anspruch nehmen oder ausbezahlen lassen. Gesetzlich hat die Gewährung des Urlaubs aber immer Vorrang vor der Abgeltung. Nur wenn der Urlaub also etwa aus betrieblichen Gründen nicht gewährt werden kann, ist es möglich, diesen auszahlen zu lassen.
Diese Regelung ist auch in Ihrem Interesse, um Abstand zu Ihrem alten Job zu gewinnen und sich auf die neue Stelle vorbereiten zu können. Nutzen Sie die Zeit zur Entspannung und um die Akkus wieder aufzuladen, denn anstrengend wird es in der Regel wieder schnell genug.
Denken Sie daran: Es ist durchaus möglich, dass Sie im Laufe Ihrer Karriere auf alte Kollegen treffen – und die sollten Sie in möglichst guter Erinnerung behalten haben. Unsere Outplacement-Beratung wird Sie dabei unterstützen.