Wie fair werden Sie bezahlt? Gehaltstransparenz in Deutschland

Das Gehalt ist noch Tabu-Thema

Über Geld spricht man nicht. Dieser Grundsatz gilt vor allem unter Chefs und Kollegen in deutschen Unternehmen. Doch das ändert sich bzw. muss sich ändern: Seit dem 6. Juli 2017 gilt ein Gesetz, dass für gerechtere Löhne durch eine verpflichtende Gehaltstransparenz sorgen soll.

Das ist auch gut so, denn um zu wissen, ob man tatsächlich fair bezahlt wird, braucht es mindestes eine Vergleichsgröße. Nicht nur für das „gute Gefühl“ ist Gehaltstransparenz notwendig: Wer vor Gehaltsrunden oder Karriereentscheidungen steht, dem fehlt häufig eine Orientierung über die Verhandlungsspielräume. In einer Befragung des Karrierenetzwerks XING geben 77 Prozent der Deutschen an Gehaltstransparenz prinzipiell zu befürworten, doch nur 24 Prozent der Befragten teilen Informationen über die monatliche Gehaltsabrechnung mit ihren Kollegen.

Frauen verdienen 21 Prozent weniger als Männer

Das statistische Bundesamt erfasst die Gehälter aller Bundesbürger und eine Diskrepanz fällt dabei regelmäßig auf: Das sogenannte Gender Pay Gap liegt seit 2002 mehr oder minder konstant bei 21 Prozent. Das heißt, dass Frauen im Schnitt etwa ein Fünftel weniger verdienen, als ihre männlichen Kollegen. Wird nun das Berufsfeld in den Vergleich mit einbezogen, also nur Arbeitnehmer in ähnlichen Positionen miteinander vergleichen, so weist die Differenz immerhin noch 6 Prozent auf.

Gehaltstransparenz: Das gleiche Gehalt in der Lohntüte

Mehr Gehaltstransparenz = Gleiches Gehalt in der Lohntüte? Wohl kaum.

Mehr Gehaltstransparenz! Aber nicht für alle

Künftig sollen Arbeitnehmerinnen – und auch Arbeitnehmer – einen individuellen Anspruch auf Auskunft über ungerechte Bezahlung bei ihrem Arbeitgeber haben. Jedoch nur, wenn das Unternehmen mehr als 200 Beschäftigte hat. Unternehmen ab 500 Beschäftigten sollen verpflichtet werden, Lohngleichheit herzustellen und – ähnlich wie bei der Frauenquote – die Fortschritte in Berichten auch offenzulegen. Die Unternehmen werden überdies verpflichtet, bei Stellenausschreibungen in Zukunft Angaben über ein Mindestgehalt zu veröffentlichen.

Fazit: Kein Selbstläufer!

Die potenziell gewonnene Transparenz führt jedoch noch nicht unweigerlich zu einer volleren Lohntüte bzw. fairen Entlohnung. Für die Umsetzung gerechterer Löhne sind die Vorgesetzten gleichermaßen wie (schlechter bezahlte) Angestellte nach wie vor gleicher Maßen gefordert. Auf hoher Ebene muss die Bereitwilligkeit bestehen, gegen unfaire Löhne im Unternehmen vorzugehen und zeitgleich – und das ist noch wichtiger – dürfen Arbeitnehmer sich nicht vor negativen Konsequenzen fürchten, wenn sie von ihrem Recht Gebrauch machen.

 

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Bildquelle: https://unsplash.com/photos/Vsg9U253QvY

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