Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ihre Freude ist groß. Schließlich haben Sie sich nach vielen Jahren der intensiven Arbeit eine Abfindung redlich verdient. Doch Ihre Freude wird schnell gedämpft, muss die Abfindung doch versteuert werden.
Abhilfe schafft die Fünftelregelung, denn so können Sie eine zu hohe steuerliche Belastung, aufgrund des über mehrere Jahre erwirtschafteten Sondereffekts, in dem Jahr der Auszahlung vermeiden.
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindung?
Inhalt des Artikels
- Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindung?
- Fünftelregelung Beispielrechnung
- Wer muss die Fünftelregelung beantragen?
- Welche Voraussetzung benötigen Sie für die Fünftelregelung?
- Ist die Fünftelregelung immer günstiger?
- Wird eine Fünftelregelung dem Finanzamt gemeldet?
- Warum Abfindung im Januar auszahlen lassen?
- Kann eine Fünftelregelung auch schlechter sein für Arbeitnehmer?
- Wo trage ich die Fünftelregelung ein?
Das Prinzip: Das Finanzamt addiert ein Fünftel Ihrer Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen und errechnet die Steuer. Zusätzlich wird die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die erhaltene Abfindung errechnet.
Die Differenz aus diesen beiden Ergebnissen wird nun mit fünf multipliziert und das Ergebnis der Steuer unterworfen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn die Besteuerung in einer Summe ohne die Fünftelregelung erfolgen würde.
Sie erhalten somit auf der Grundlage der Rechtsauslegung des deutschen Steuerrechts (§ 34 EStG) eine Steuerermäßigung vom Finanzamt.
Fünftelregelung Beispielrechnung
Nehmen wir an, Ihr Jahreseinkommen 2022 liegt bei 40.000 Euro und Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 60.000 Euro, dann gilt für Sie diese Berechnung der Fünftelregelung (vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer):
Einkommensteuer für 40.000 € | 8.177 € |
Einkommensteuer für 52.000 € (40.000 € + 1/5 der Abfindung) | 12.593 € |
Differenz der Steuerbeträge | 4.416 € |
Steuer für Abfindung (5 × 4.416 €) | 22.080 € |
Wer muss die Fünftelregelung beantragen?
Die Fünftelregelung muss nicht beantragt werden, denn Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Fünftelregelung bei der Auszahlung der Abfindung anzuwenden. Die Voraussetzung ist, dass Sie einen steuerlichen Vorteil haben.
Sollte Ihr Arbeitgeber fälschlicherweise die Fünftelregelung nicht angewendet haben, ist das Geld nicht weg. Über die jährliche Einkommenssteuererklärung können Sie die Fünftelregelung nachträglich beantragen und erhalten die Steuerdifferenz zurück.
Ist die Fünftelregelung immer günstiger?
Erfahren Sie im Rahmen einer professionellen Outplacement Beratung mehr zum Thema.
Wird eine Fünftelregelung dem Finanzamt gemeldet?
Ja, die Anwendung der Fünftelregelung wird dem Finanzamt gemeldet, da sie Einfluss auf die Besteuerung der außerordentlichen Einkünfte hat, zu denen auch Abfindungen gehören. Diese Regelung erlaubt es, den Steuersatz für solche Einkünfte zu verringern, und muss daher in der Einkommensteuererklärung entsprechend berücksichtigt und angegeben werden.
Warum Abfindung im Januar auszahlen lassen?
Es kann steuerlich vorteilhaft sein, eine Abfindung im Januar auszahlen zu lassen, vor allem, wenn im laufenden Kalenderjahr keine oder nur geringe weitere Einkünfte zu erwarten sind.
Die Steuerberechnung für außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen, erfolgt über die Fünftelregelung, bei der das zu versteuernde Einkommen durch das aktuelle und die vier folgenden Jahre verteilt wird.
Wenn im Zahlungsjahr (z. B. im Januar) keine weiteren Einkünfte anfallen oder diese sehr niedrig sind, kann das zu einem deutlich günstigeren Steuersatz führen.
Kann eine Fünftelregelung auch schlechter sein für Arbeitnehmer?
Ja, in bestimmten Fällen kann die Fünftelregelung auch nachteilig für Arbeitnehmer sein. Das hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen des Arbeitnehmers ab.
Wenn das reguläre Einkommen im Jahr der Abfindungszahlung sehr niedrig ist (zum Beispiel durch lange Arbeitslosigkeit), kann es sein, dass die Besteuerung der Abfindung ohne Fünftelregelung günstiger wäre.
Es empfiehlt sich daher immer, die steuerlichen Auswirkungen im Voraus genau zu prüfen oder sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Wo trage ich die Fünftelregelung ein?
In der Einkommensteuererklärung wird die Anwendung der Fünftelregelung im Bereich der „außerordentlichen Einkünfte“ berücksichtigt. Dies erfolgt in der Regel im Formular „Anlage N“ für nichtselbstständige Arbeit.
Die Abfindung selbst wird in der Zeile eingetragen, die für „sonstige Bezüge“ vorgesehen ist. Die Berechnung nach der Fünftelregelung erfolgt anschließend automatisch durch das Finanzamt, sofern alle relevanten Informationen korrekt angegeben wurden.
Es kann jedoch hilfreich sein, einen Hinweis oder einen formlosen Antrag auf Anwendung der Fünftelregelung beizufügen.
Die Fünftelregelung wird auch gut in diesem Video erklärt:
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