Sie haben Ihren Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ihre Freude ist groß. Schließlich haben Sie sich nach vielen Jahren der intensiven Arbeit eine Abfindung redlich verdient. Doch Ihre Freude wird schnell gedämpft, muss die Abfindung doch versteuert werden.
Abhilfe schafft die Fünftelregelung, denn so können Sie eine zu hohe steuerliche Belastung, aufgrund des über mehrere Jahre erwirtschafteten Sondereffekts, in dem Jahr der Auszahlung vermeiden.
Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindung?
Inhalt des Artikels
- Wie funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindung?
- Fünftelregelung Beispielrechnung
- Wer muss die Fünftelregelung beantragen?
- Welche Voraussetzung benötigen Sie für die Fünftelregelung?
- Ist die Fünftelregelung immer günstiger?
- Wird eine Fünftelregelung dem Finanzamt gemeldet?
- Warum Abfindung im Januar auszahlen lassen?
- Kann eine Fünftelregelung auch schlechter sein für Arbeitnehmer?
- Wo trage ich die Fünftelregelung ein?
Das Prinzip: Das Finanzamt addiert ein Fünftel Ihrer Abfindung zu Ihrem Jahreseinkommen und errechnet die Steuer. Zusätzlich wird die Steuer für das Jahreseinkommen ohne die erhaltene Abfindung errechnet.
Die Differenz aus diesen beiden Ergebnissen wird nun mit fünf multipliziert und das Ergebnis der Steuer unterworfen. Das ist in der Regel günstiger, als wenn die Besteuerung in einer Summe ohne die Fünftelregelung erfolgen würde.
Sie erhalten somit auf der Grundlage der Rechtsauslegung des deutschen Steuerrechts (§ 34 EStG) eine Steuerermäßigung vom Finanzamt.
Fünftelregelung Beispielrechnung
Nehmen wir an, Ihr Jahreseinkommen 2022 liegt bei 40.000 Euro und Sie erhalten eine Abfindung in Höhe von 60.000 Euro, dann gilt für Sie diese Berechnung der Fünftelregelung (vereinfacht ohne Soli und Kirchensteuer):
Einkommensteuer für 40.000 € | 8.177 € |
Einkommensteuer für 52.000 € (40.000 € + 1/5 der Abfindung) | 12.593 € |
Differenz der Steuerbeträge | 4.416 € |
Steuer für Abfindung (5 × 4.416 €) | 22.080 € |
Wer muss die Fünftelregelung beantragen?
Die Fünftelregelung muss nicht beantragt werden, denn Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Fünftelregelung bei der Auszahlung der Abfindung anzuwenden. Die Voraussetzung ist, dass Sie einen steuerlichen Vorteil haben.
Sollte Ihr Arbeitgeber fälschlicherweise die Fünftelregelung nicht angewendet haben, ist das Geld nicht weg. Über die jährliche Einkommenssteuererklärung können Sie die Fünftelregelung nachträglich beantragen und erhalten die Steuerdifferenz zurück.