Wann muss ein Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige stellen?
Will ein Arbeitgeber Personal entlassen, muss er darüber unter bestimmten Umständen die zuständige Arbeitsagentur in Form der so genannten „Massenentlassungsanzeige“ vorab informieren. Unterlässt der Arbeitgeber die Anzeige oder gibt er sie unvollständig oder fehlerhaft ab, so können die Kündigungen unwirksam werden.
Wann eine Massenentlassungsanzeige notwendig ist, hängt von der Betriebsgröße – also der Gesamtzahl der Beschäftigen – sowie von der Zahl der geplanten Entlassungen ab. Will zum Beispiel ein Betrieb mit insgesamt 35 Beschäftigen innerhalb von 30 Kalendertage sechs oder mehr Entlassungen vornehmen, ist eine Massenentlassungsanzeige notwendig. Sind im gleichen Zeitraum nur fünf oder weniger Entlassungen vorgesehen, entfällt die Massenentlassungsanzeige.
Die Vorbereitung einer Massenentlassungsanzeige umfasst:
- Anzahl der geplanten Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen
- Pflichtangaben für Anzeige zusammentragen
- Schriftliche Stellungnahme der Betriebsrats einholen
- Anonymisierte Auflistung der von Entlassung betroffenen Mitarbeiter, inkl. Geschlecht, Alter, Beruf, Staatsangehörigkeit
Auch wenn Vielen die Massenentlassungsanzeige als lästiger Formalismus erscheint, gilt es zahlreiche Details zu beachten. Denn schnell ist die Anzeige fehlerhaft oder unvollständig und somit die Kündigungen unwirksam. Mehr erfahren Sie in unserem Blogartikel rund um das Thema Massenentlassungsanzeige.