Warum kann ich auch während der Kurzarbeit gekündigt werden?

Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen sind auch während laufender Kurzarbeit wie bisher möglich. Verletzt zum Beispiel ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder liegt ein in seiner Person liegender Kündigungsgrund vor, so kann der Arbeitgeber ihm wie gewohnt kündigen.

Auch betriebsbedingte Kündigungen sind während der Kurzarbeit möglich – allerdings nur unter bestimmten Umständen. Nämlich dann, wenn sie mit anderen Gründen gerechtfertigt werden, mit denen die Kurzarbeit angeordnet worden ist. Während sich Kurzarbeit auf einem „vorübergehenden Ausfall von Arbeit“ begründet, bedarf es für eine betriebsbedingte Kündigung einen „dauerhaften Fortfall der Arbeitsmenge“.

Betriebsbedingte Kündigungen während Kurzarbeit benötigten somit zusätzliche oder geänderte Umstände als die zuvor angeordnete Kurzarbeit. Zum Beispiel wenn sich die Lage des Unternehmens seit der Anzeige der Kurzarbeit weiter verschlechtert hat und der Arbeitgeber nun nicht mehr von einem vorübergehenden Fortfall der Arbeitsmenge, sondern von einem dauerhaften Wegfall ausgeht.

Wichtig ist auch ein Blick in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Denn diese können Regelungen enthalten, die betriebsbedingte Kündigungen während Kurzarbeit generell ausschließen.

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