Werden Mitarbeiter eines (deutschen) Unternehmens für mittelfristige Aufenthalte ins Ausland entsandt, spricht man von einer Entsendung. Da sich der Begriff auch in den Vorschriften der deutschen Sozialversicherung wiederfindet, sind rechtliche Bedingungen zu berücksichtigen.
So muss der Aufenthalt zum Beispiel von vornherein:
- zeitlich befristet sein,
- das Entgelt muss in Deutschland abgerechnet werden
- und der Mitarbeiter muss durch den inländischen Auftraggeber weisungsgebunden bleiben.
Welche Voraussetzungen darüber hinaus erfüllt sein müssen, erklärt die Techniker Krankenkassen sehr ausführlich in diesem Beitrag und in dem PDF „Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland“. Auch die Europäische Union hat Informationen zu Ihrem Sozialversicherungsschutz und zu anderen Rechten und Pflichten in der EU zusammengefasst.
Was ist bei der Rückkehr nach Deutschland zu beachten?
Inhalt des Artikels
Nicht selten erreichen uns Outplacement Anfragen aufgrund einer Rückkehr in die Bundesrepublik nach einer Entsendung. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig, in den meisten Fällen jedoch mangelt es schlicht und ergreifend an einer gut vorbereiteten und längerfristigen Wiedereingliederung im Unternehmen.
Einer der Hauptgründe: Entsandte finden bei ihrer Rückkehr im Unternehmen in der Regel ein anderes Umfeld vor als bei ihrer Abreise. Die erhöhte Fluktuation von Rückkehrern ist daher ein bekanntes Problem: Laut Studien verlässt etwa jeder Zehnte das Unternehmen innerhalb von zwei Jahren – oft, weil die Erwartungen an die weitere Karriere enttäuscht werden.
Dies hat nicht nur mit dem im Ausland gewonnenen Erfahrungsschatz zu tun, sondern häufig auch mit einer fehlenden Begleitung durch die Personalabteilung, denn einer Befragung des Beratungsunternehmens Ernst & Young zufolge einigen sich nur acht Prozent der Personalverantwortlichen schon vor der Rückkehr mit dem Entsandten über die Folgeposition.
Wie kann im Vorfeld der Entsendung die spätere Weiterbeschäftigung geregelt werden?
Erfolgreiche Auslandsentsendungen brauchen einen strategischen Ansatz. Soweit im Unternehmen vorhanden müssen sowohl die Mobility-Abteilung als auch die Kollegen aus den Geschäftsbereichen, die Mitarbeiter entsenden, involviert werden. Weitere Stakeholder sind Mitarbeitende aus unterschiedlichen HR-Bereichen wie Talent Management, Recruiting, Diversity, Personalplanung und Vergütung sowie nicht zuletzt Expatriates und Repatriates, also vom Auslandseinsatz zurückgekehrte Mitarbeiter.
Checkliste für die Rückkehr
Damit die Rückkehr erfolgreich wird, empfehlen wir die Berücksichtigung folgender Punkte:
1. Kulturelle Vorbereitung
- Freunde und Bekannte von der Rückkehr informieren
- Gespräche mit ehemaligen Expatriates führen
2. Fachliche Vorbereitung
- Stellenbeschreibung mit Vorgesetzten klären
- Zukünftig wichtige Kontaktpersonen kennen lernen/neue Abteilung besuchen
- Wichtige fachliche Informationsmaterialien beschaffen
Stellensuche des Ehepartners
-
- Bewerbungen des berufstätigen Ehepartners an Unternehmen am Einsatzort richten
- Alternative Betätigungsfelder suchen
3. Umzugsplanung
- Ausreiseformalitäten klären
- Einfuhr- und Zollbestimmungen für Deutschland klären
- Wohnung anmieten bzw. Untervermietung kündigen
- Elektrizität, Gas, Müllabfuhr anmelden
- Telefon, Radio/TV anmelden
- Absprache mit der Umzugsfirma
- Umzugslisten erstellen und Umzugswert errechnen
- Hausrat im Gastland: mitnehmen, verkaufen, verschenken
- Behördliche Anmeldung (Einwohnermeldeamt)
- Auto anmelden/kaufen
- Schule/Kindergarten anmelden
- Buchung Flugtickets
4. Gesundheitsvorsorge
ggf. Krankenakten aus dem Ausland mitbringen
5. Versicherungen
- Sozialversicherungen mit Arbeitgeber klären
- Versicherungen im Gastland kündigen
- Kraftfahrzeugversicherung
- Schadensfreiheitsrabatt-Bescheinigung der KFZ-Versicherung vorlegen
- Rechtschutzversicherung
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Reisegepäckversicherung
6. Bankgeschäfte
- Daueraufträge ggf. wieder einrichten
- Auslandskonto kündigen
- Vollmachten zur Abbuchung von Konten stornieren
- Sparverträge
- Darlehen
- Kreditkarten
7. Sonstiges
- Mitgliedschaften ggf. wieder aktivieren
- Zeitungen und Zeitschriften anmelden bzw. Adressenänderung melden
- Kreiswehrersatzamt informieren falls nötig
- Postnachsendeantrag stornieren/neue Adresse melden
- Urkunden und Zeugnisse aus dem Gastland mitnehmen
Quellenangabe Checkliste: Auslandsentsendung, Vorbereitung auf Entsendung und Rückkehr (Techniker Krankenkasse)
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