Die Transfergesellschaft und Transferagentur als Alternative zur Entlassung von Arbeitnehmern

Manchmal sind Unternehmen gezwungen, schwierige Entscheidungen zu treffen, um sich über Wasser zu halten. Eine dieser Entscheidungen kann die Entlassung von Mitarbeitern sein.

In dieser Situation kann die Transfergesellschaft (TG) eine gute Option sein.

Wenn Sie vor betriebsbedingten Kündigungen (oder einer Massenentlassungsanzeige) stehen, sollten Sie die TG als Alternative in Betracht ziehen.

Was ist eine Transfergesellschaft?

Eine Transfergesellschaft – häufig auch Auffanggesellschaft genannt – ist ein eigenständiges Unternehmen, das die Mitarbeiter eines anderen Unternehmens übernimmt. Sofern ein Mitarbeiter zustimmt, wir er auf die TG übertragen und wird dort mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt.

Die Vorteile für Arbeitnehmer in einer Transfergesellschaft:

  • Arbeitnehmer haben die Sicherheit nach dem Ausscheiden aus ihrem Unternehmen sofort einen „Anschlussvertrag“ zu haben.
  • Sie haben die Möglichkeit, an Weiterbildungsprogrammen teilzunehmen – je nach Ausstattung der TG
  • Arbeitnehmer werden bei der Jobsuche am externen Markt unterstützt – auch hier je nach finanzieller Ausstattung der TG

Die Nachteile für Arbeitnehmer in einer Transfergesellschaft

  • Möglicherweise ist die Bezahlung schlechter als im ursprünglichen Unternehmen – je nachdem ob der ursprüngliche Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent des Einkommens) aufstockt.
  • Die Beschäftigung in einer TG ist befristet und beträgt maximal 12 Monate
  • Der Arbeitnehmer ist nicht aktiv am Arbeiten, d.h. er kann über die Zeit an beruflichen Kompetenzen verlieren

Die Vorteile für Arbeitgeber in einer Transfergesellschaft:

  • Planungssicherheit durch Aufhebung der Beschäftigungsverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • Geringere Lohnkosten durch staatliche Förderung mittels Transfer-Kurzarbeitergeld (KUG)
  • Sozialverträglicher und rechtssicherer Personalabbau

Die Nachteile des Modells der Transfergesellschaft für Arbeitgeber:

  • Höhere Kosten für die Beauftragung bzw. Gründung einer Transfergesellschaft

Funktioniert das Modell der Transfergesellschaft auch bei einer Unternehmensinsolvenz?

Ja. Im Falle einer Insolvenz übernimmt die TG die Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens. Die Arbeitnehmer gehen dann auf die TG über und ihr Arbeitsverhältnis mit dem insolventen Unternehmen wird beendet. Voraussetzung ist jedoch, dass das Unternehmen das Vorhaben mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmt und diese zustimmt.

Welche Alternativen gibt es zu einer Transfergesellschaft?

Die erste „Alternative“ ist die Entlassung von Mitarbeitern. Eine weitere Alternative ist die sogenannte „Transferagentur“, einer weiteren von der Agentur für Arbeit geförderten Maßnahme.

Die Transferagentur

Die Agentur für Arbeit hat festgestellt, dass die Inanspruchnahme einer spezialisierten Outplacement-Beratung (=Transferagentur) die Wahrscheinlichkeit erhöht, Mitarbeiter neu zu vermitteln. Infolgedessen fördert sie auch diese im Rahmen einer Transferagentur.

Bei der Transferagentur ist der betreffende Klient (Führungskraft oder Mitarbeiter) noch bei der Firma beschäftigt. Er ist allerdings von Kündigung bedroht, hat bereits eine betriebsbedingte Kündigung erhalten oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Eine Transferagentur hat zum Ziel, Mitarbeiter bei der Jobsuche zu unterstützen BEVOR sie das Unternehmen verlassen. Dadurch soll Arbeitslosigkeit vermieden werden.

Durch die engmaschige und intensive Beratung, die weit mehr über ein übliches Bewerbertraining hinausgeht, kann der Klient vom „Schockzustand einer Kündigung“ in eine lösungsorientierte Haltung gehen: Er reflektiert seine Stärken, Ziele, Wünsche, Träume, private Ziele und gleicht diese mit den Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, inklusive dem verdeckten Arbeitsmarkt ab.

Er nutzt für ihn angepasste Bewerbungsstrategien, um so schnell an sein Ziel zu kommen.

Der Arbeitgeber „spart“ sich durch die Erhöhung der Vermittlungschancen weitere Personalkosten sowie Kosten durch „unschöne Folgen“ einer Kündigung.

Die Transferagentur kann auch dann genutzt werden , wenn die Mitarbeiter/ Führungskräfte zeitlich gestaffelt das Unternehmen verlassen werden.

Ist eine Abfindung trotz Transfergesellschaft möglich?

Grundsätzlich ist die Abfindung auch dann möglich, wenn der Arbeitnehmer einem Wechsel in eine Transfergesellschaft zustimmt.

Ist ein Sozialplan vereinbart, darf die Abfindung nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Mitarbeiter dem Wechsel in die Auffanggesellschaft zustimmt oder nicht.

Allerdings kann der Arbeitgeber die Höhe der Abfindung reduzieren.

Lehnt ein Arbeitnehmer den Übergang in die Transfergesellschaft ab, darf ihn der Arbeitgeber nicht von der Zahlung einer Abfindung ausschließen, denn dann ist immer noch eine Abfindung bei Kündigung denkbar.

Was ist besser: Abfindung oder Transfergesellschaft?

Die Antwort auf diese Frage kann nicht pauschal gegeben werden, sondern hängt vom Einzelfall ab. Diese Aspekte sollten Sie jedoch berücksichtigen:

  • Hohe Abfindung: In vereinbarten Sozialplänen kann ein Wechsel in eine Transfergesellschaft mit niedrigeren Abfindungen verbunden sein. Wenn Sie eine akzeptable Abfindung erhalten können, lohnt sich ein Wechsel möglicherweise nicht.
  • Neue Stellenangebote: Wenn Sie sicher sind, dass Sie während der Kündigungsfrist oder nach einer kurzen Phase der Arbeitslosigkeit eine neue Stelle finden werden oder Sie bereits Angebote erhalten haben, kann es nachteilig sein, einer Versetzung zur TG zu zuzustimmen.

In jedem Fall ist es ratsam, professionellen Rat einzuholen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie Fragen haben oder mehr über die TG erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne auf jede erdenkliche Weise.

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Senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Anfrage. Wir kommen umgehend auf Sie zu.

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