Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Tobias Ambrosch
Wird Outplacement als geldwerter Vorteil behandelt?
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2020 festgelegt, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte Outplacement-Beratung für ausscheidende Angestellte nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt wird. Beratungsleistungen, die ausscheidenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angeboten werden, und die von Dritten erbracht werden, sind somit (lohn-)steuerfrei.
Den genauen Gesetzeslaut finden Sie im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 19 EstG).
Als Enthusiastin für Personalentwicklung, Weiterbildung und Outplacement treiben mich zwei Motive an: 1.) Unternehmen darin zu unterstützen, heute und morgen die "richtigen Kompetenzen an Bord“ zu haben und 2.) Menschen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend ihrer Stärken, Interessen und Werte weiterzuentwickeln und berufstätig zu sein.
Areas of Expertise:
Schwerpunkte: Personalentwicklung und Corporate Learning, Blended Learning Designer und systemischer Coach, Expertin für Outplacement, Newplacement, Trennungsmanagement