Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Aila Kruska
Wird Outplacement als geldwerter Vorteil behandelt?
Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2020 festgelegt, dass eine vom Arbeitgeber veranlasste und finanzierte Outplacement-Beratung für ausscheidende Angestellte nicht mehr als geldwerter Vorteil behandelt wird. Beratungsleistungen, die ausscheidenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angeboten werden, und die von Dritten erbracht werden, sind somit (lohn-)steuerfrei.
Den genauen Gesetzeslaut finden Sie im Einkommensteuergesetz (§ 3 Nr. 19 EstG).
Als Expertin für Personalentwicklung, Corporate Learning und Karriereberatung unterstütze ich Unternehmen dabei, Mitarbeitende zu entwickeln, Führung zu stärken und berufliche Übergänge professionell zu gestalten.
Areas of Expertise:
Mein Blick auf berufliche Entwicklung umfasst den gesamten Employee Lifecycle, die Entwicklung von Kompetenzen und Potenzialen, die Begleitung von Führungskräften und Teams, die Gestaltung von Veränderungsprozessen sowie die Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung und Outplacement. In meiner Arbeit verbinde ich unternehmensinterne Personalentwicklung mit individueller Karriereberatung. Dadurch kenne ich beide Perspektiven: die strategischen Anforderungen von Organisationen und die persönlichen Fragen von Menschen in beruflichen Übergängen. Meine Schwerpunkte sind die Konzeption von Lern- und Entwicklungsprogrammen, Blended Learning und digitale Lernformate, Führungskräfteentwicklung sowie der Einsatz diagnostischer Instrumente, unter anderem das Team Management Profil. Im Bereich Karriereberatung und Outplacement begleite ich Fach- und Führungskräfte in beruflicher Neuorientierung, biete Einzel-Outplacement und Karriere-Coaching an und unterstütze Unternehmen bei Trennungsprozessen.