Zuletzt aktualisiert am 02.11.2021 von Tobias Ambrosch

Welche Kündigungsfrist habe ich?

Die Kündigungsfrist eines Beschäftigungsverhältnisses finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag. Suchen Sie also Ihren Arbeitsvertrag heraus und lesen im Abschnitt „Kündigung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ nach.

Sollte dort auf die gesetzlichen Regelungen verwiesen werden, so gelten diese. Gibt es einen Tarifvertrag, so sind die im Tarif geregelten Firsten entscheidend, sofern sie für Sie als Arbeitnehmer günstiger sind.

Die gesetzliche Kündigungsfrist

Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) hängt von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Das bedeutet, je länger Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, desto länger ist die Kündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss.

Für die Arbeitgeberkündigung gelten folgende verlängerten Kündigungsfristen:

  • Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
  • nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Die Beschäftigungsdauer ist die Zeit zwischen Eintrittsdatum ins Unternehmen und Zugang der Kündigung.

Der Umfang des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer hängt aber auch von der Größe des Betriebs ab. Für Unternehmen unter 20 Mitarbeiter gelten teilweise andere Regelungen.

Ihnen wurde gekündigt?

Haben Sie eine Kündigung erhalten oder möchten selbst kündigen, so lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

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Aila Kruska

HR-Spezialistin

Als Enthusiastin für Personalentwicklung, Weiterbildung und Outplacement treiben mich zwei Motive an: 1.) Unternehmen darin zu unterstützen, heute und morgen die "richtigen Kompetenzen an Bord“ zu haben und 2.) Menschen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend ihrer Stärken, Interessen und Werte weiterzuentwickeln und berufstätig zu sein.

Areas of Expertise: Schwerpunkte: Personalentwicklung und Corporate Learning, Blended Learning Designer und systemischer Coach, Expertin für Outplacement, Newplacement, Trennungsmanagement
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