Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Tobias Ambrosch

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Mit einer Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, einer vom Arbeitgeber schriftlich ausgesprochenen Kündigung beim Arbeitsgericht auf Wirksamkeit überprüfen zu lassen.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Amtsgericht eingegangen sein.

Da eine Kündigungsschutzklage nur unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden kann, sollten sich Arbeitnehmer im Vorfeld von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Fachanwälte für Arbeitsrecht können prüfen wir die Erfolgschancen einer Kündigungsschutzklage im Einzelfall aussehen.

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Aila Kruska

HR-Spezialistin

Als Enthusiastin für Personalentwicklung, Weiterbildung und Outplacement treiben mich zwei Motive an: 1.) Unternehmen darin zu unterstützen, heute und morgen die "richtigen Kompetenzen an Bord“ zu haben und 2.) Menschen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend ihrer Stärken, Interessen und Werte weiterzuentwickeln und berufstätig zu sein.

Areas of Expertise: Schwerpunkte: Personalentwicklung und Corporate Learning, Blended Learning Designer und systemischer Coach, Expertin für Outplacement, Newplacement, Trennungsmanagement
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