Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Tobias Ambrosch

Was bleibt netto von meiner Abfindung übrig?

Abfindungen gelten laut Einkommenssteuergesetz (§34 EStG) als außerordentliche Einkünfte und müssen vom Arbeitnehmer komplett versteuert werden. Neben Einkommenssteuer fallen auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Sozialversicherungsbeiträge wie Renten- Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung müssen darauf allerdings nicht gezahlt werden.

Gerade bei hohen Abfindungssummen sollte beachtet werden, dass durch die Progression der Steuersatz  höher sein kann als ohne Abfindung. In dieser Situation sollte eventuell die sogenannte Fünftelregelung genutzt werden.

 

Gibt es Möglichkeiten Steuern bei der Abfindung zu sparen?

Die Fünftelregelung gibt die Möglichkeit, die Höhe der Steuer etwas abzufedern. Dabei wird die volle Summe versteuert, aber nur ein Fünftel wirkt sich auf den Steuersatz aus. Davon profitieren vor allem Personen mit einer hohen Differenz zwischen Abfindung und zu versteuerndem Einkommen.

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Eine einmalige, hohe Einnahme wird steuerlich so behandelt, als erhielte der Empfänger diese gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre verteilt. Damit wird eine einmalige hohe Steuerbelastung vermieden, denn aufgrund der Steuerprogression wäre der Steuersatz deutlich höher als bei Verteilung auf fünf Jahre. Dazu wird bei der Berechnung der Steuer ein Fünftel der einmaligen Einnahme zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem Steuerbetrag ohne einmalige Einnahme wird mit fünf multipliziert und ergibt den Steuerbetrag für die gesamte einmalige Einnahme.

Lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater beraten, welcher Netto-Betrag von Ihrer Brutto-Abfindung „übrig bleibt“ und wie Sie ggf. Steuern sparen können.

 

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Aila Kruska

HR-Spezialistin

Als Enthusiastin für Personalentwicklung, Weiterbildung und Outplacement treiben mich zwei Motive an: 1.) Unternehmen darin zu unterstützen, heute und morgen die "richtigen Kompetenzen an Bord“ zu haben und 2.) Menschen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend ihrer Stärken, Interessen und Werte weiterzuentwickeln und berufstätig zu sein.

Areas of Expertise: Schwerpunkte: Personalentwicklung und Corporate Learning, Blended Learning Designer und systemischer Coach, Expertin für Outplacement, Newplacement, Trennungsmanagement
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