Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Tobias Ambrosch

Wann muss ein Arbeitgeber eine Massenentlassungsanzeige stellen?

Will ein Arbeitgeber Personal entlassen, muss er darüber unter bestimmten Umständen die zuständige Arbeitsagentur in Form der so genannten „Massenentlassungsanzeige“ vorab informieren. Unterlässt der Arbeitgeber die Anzeige oder gibt er sie unvollständig oder fehlerhaft ab, so können die Kündigungen unwirksam werden.

Wann eine Massenentlassungsanzeige notwendig ist, hängt von der Betriebsgröße – also der Gesamtzahl der Beschäftigen – sowie von der Zahl der geplanten Entlassungen ab. Will zum Beispiel ein Betrieb mit insgesamt 35 Beschäftigen innerhalb von 30 Kalendertage sechs oder mehr Entlassungen vornehmen, ist eine Massenentlassungsanzeige notwendig. Sind im gleichen Zeitraum nur fünf oder weniger Entlassungen vorgesehen, entfällt die Massenentlassungsanzeige.

Die Vorbereitung einer Massenentlassungsanzeige umfasst:

  • Anzahl der geplanten Entlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen
  • Pflichtangaben für Anzeige zusammentragen
  • Schriftliche Stellungnahme der Betriebsrats einholen
  • Anonymisierte Auflistung der von Entlassung betroffenen Mitarbeiter, inkl. Geschlecht, Alter, Beruf, Staatsangehörigkeit

Auch wenn Vielen die Massenentlassungsanzeige als lästiger Formalismus erscheint, gilt es zahlreiche Details zu beachten. Denn schnell ist die Anzeige fehlerhaft oder unvollständig und somit die Kündigungen unwirksam. Mehr erfahren Sie in unserem Blogartikel rund um das Thema Massenentlassungsanzeige.

Aila Kruska Avatar

Aila Kruska

HR-Spezialistin

Als Enthusiastin für Personalentwicklung, Weiterbildung und Outplacement treiben mich zwei Motive an: 1.) Unternehmen darin zu unterstützen, heute und morgen die "richtigen Kompetenzen an Bord“ zu haben und 2.) Menschen die Möglichkeit zu geben, sich entsprechend ihrer Stärken, Interessen und Werte weiterzuentwickeln und berufstätig zu sein.

Areas of Expertise: Schwerpunkte: Personalentwicklung und Corporate Learning, Blended Learning Designer und systemischer Coach, Expertin für Outplacement, Newplacement, Trennungsmanagement
Faktencheck & Editorial Guidelines

Our Fact Checking Process

Unser Faktenprüfungsprozess

Wir legen höchsten Wert auf Genauigkeit und Integrität unserer Inhalte. So stellen wir unsere Qualitätsstandards sicher:
  • Expertenprüfung: Alle Artikel werden von Fachexperten geprüft.
  • Quellenvalidierung: Informationen basieren auf glaubwürdigen und aktuellen Quellen.
  • Transparenz: Wir zitieren unsere Quellen klar und legen mögliche Interessenkonflikte offen.
Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Erfahren Sie mehr über unseren Faktenprüfungsprozess und unsere redaktionellen Richtlinien.
Reviewed von: Outplacement Beraterteam

Our Review Board

Unsere Inhalte werden sorgfältig von erfahrenen Fachleuten geprüft, um Genauigkeit und Relevanz sicherzustellen.
  • Qualifizierte Experten: Jeder Artikel wird von Spezialisten mit fundiertem Fachwissen bewertet.
  • Aktuelle Einblicke: Wir berücksichtigen die neuesten Forschungsergebnisse, Trends und Standards.
  • Qualitätsanspruch: Prüfer stellen Klarheit, Korrektheit und Vollständigkeit sicher.
Achten Sie auf das Kennzeichen „von Experten geprüft“, um Inhalte zu lesen, denen Sie vertrauen können.
Neueste Beiträge
Fragen Sie uns

Senden Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihrer Anfrage. Wir kommen umgehend auf Sie zu.

Wir verwenden Cookies, um die einwandfreie Funktion unserer Website zu gewährleisten und unseren Datenverkehr zu analysieren. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen