Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Aila Kruska
Können rentennahe Arbeitnehmer von Abfindungsleistungen ausgeschlossen werden?
Die Abfindungshöhe ist für ausscheidende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen häufig nicht nur finanziell sondern auch emotional ein „heißes“ Thema. Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Behandlung rentennaher Arbeitnehmer in Bezug auf Sozialplanleistungen fortgesetzt. Demnach können Arbeitnehmer, die direkt nach dem Ausscheiden oder nach einem möglichen Bezug von ALG I eine Altersrente in Anspruch nehmen, von Leistungen ausgeschlossen werden – sofern dem Sozialplan nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen.
Als Expertin für Personalentwicklung, Corporate Learning und Karriereberatung unterstütze ich Unternehmen dabei, Mitarbeitende zu entwickeln, Führung zu stärken und berufliche Übergänge professionell zu gestalten.
Areas of Expertise:
Mein Blick auf berufliche Entwicklung umfasst den gesamten Employee Lifecycle, die Entwicklung von Kompetenzen und Potenzialen, die Begleitung von Führungskräften und Teams, die Gestaltung von Veränderungsprozessen sowie die Unterstützung bei beruflicher Neuorientierung und Outplacement. In meiner Arbeit verbinde ich unternehmensinterne Personalentwicklung mit individueller Karriereberatung. Dadurch kenne ich beide Perspektiven: die strategischen Anforderungen von Organisationen und die persönlichen Fragen von Menschen in beruflichen Übergängen. Meine Schwerpunkte sind die Konzeption von Lern- und Entwicklungsprogrammen, Blended Learning und digitale Lernformate, Führungskräfteentwicklung sowie der Einsatz diagnostischer Instrumente, unter anderem das Team Management Profil. Im Bereich Karriereberatung und Outplacement begleite ich Fach- und Führungskräfte in beruflicher Neuorientierung, biete Einzel-Outplacement und Karriere-Coaching an und unterstütze Unternehmen bei Trennungsprozessen.