Zuletzt aktualisiert am 03.11.2021 von Tobias Ambrosch

Können rentennahe Arbeitnehmer von Abfindungsleistungen ausgeschlossen werden?

Die Abfindungshöhe ist für ausscheidende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen häufig nicht nur finanziell sondern auch emotional ein „heißes“ Thema. Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Behandlung rentennaher Arbeitnehmer in Bezug auf Sozialplanleistungen fortgesetzt. Demnach können Arbeitnehmer, die direkt nach dem Ausscheiden oder nach einem möglichen Bezug von ALG I eine Altersrente in Anspruch nehmen, von Leistungen ausgeschlossen werden – sofern dem Sozialplan nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen.

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