Ihr Vorhaben arbeitsrechtlich absichern.

Unsere Arbeitsrecht-Experten unterstützen Sie dabei.
Die kostenfreie Vermittlung von Arbeitsrechtlern.

Arbeitsrecht ist eine komplexe Sache – aber viele arbeitsrechtliche Fragestellungen lassen sich häufig schon durch eine fachkundige Beratung beantworten.

Nutzen Sie die Expertise eines Arbeitsrechtlers – gerade dann, wenn es um betriebsbedingte Kündigungen oder der Gestaltung von Aufhebungsverträgen geht. Zum Beispiel für eine einmalige Beurteilung der rechtlichen Situation und einer Risikoabwägung oder auch in Form einer kompletten rechtlichen Vertretung.

Vorteile einer arbeitsrechtlichen Beratung

Vorteile für Unternehmen:

  • Optimale Lösungen für die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen, Betriebsübergängen oder Massenentlassungen
  • Minimierung des rechtlichen Risikos einer Sozialauswahl
  • Reduzierung von Kündigungsschutzklagen

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Beratung und Hilfestellung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Fachkundige Einschätzung eines angemessenen Trennungsangebots und Abfindungshöhe
  • Kompetente Vertretung bei der Verhandlung eines Trennungsangebot bzw. Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage

Darum entscheiden sich viele für unsere Arbeitsrechtler

Minimierung des Risikos

Unsere Arbeitsrechts-Experten suchen für Sie optimale Lösungen und reduzieren so Ihr rechtliches Risiko.

On demand – so wie Sie es brauchen

Sie brauchen eine komplette arbeitsrechtliche Vertretung oder nur eine Beratung zu einzelnen Fragestellungen? Kein Problem – Sie bestimmen den Umfang.

Direkt und schnell

Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie zunächst ein kostenfreies Erstgespräch. Nur Sie alleine entscheiden, wie es danach weitergeht.

Unsere Experten für Arbeitsrecht
  • Marc Traphan

    Als Fachanwalt für Arbeitsrecht schützt Marc Traphan Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Raum Rhein-Ruhr vor den Tücken des Kündigungsschutzrechts und berät zur sinnvollen Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

    Die Kanzlei Traphan Graute Bremer hat ihren Sitz in Essen.

    Für unseren Podcast stand Marc Traphan uns bereits als Interviewpartner zur Verfügung: Wissenswertes zu Abfindung und Aufhebungsvertrag.

  • Mag. Branco Jungwirth

    Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Branco Jungwirth liegt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

    Hierbei vertritt er sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in ganz Österreich.

  • Dr. Julia Friemel

    Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht  berät im Großraum München kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)  sowie ein­zelne Arbeit­nehmer und Führungskräfte.

    Dr. Julia Friemel ist Inhaberin der Kanzlei „Arbeitsrecht am Ammersee“.

  • Dr. Rainer Thum

    Dr. Thum berät mittelständische und große Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Führungskräfte.

    Dr. Thum ist Fachanwalt für Arbeitsrecht (Frankfurt) und Partner bei der bundesweit tätigen Kanzlei maat Rechtsanwälte.

  • Jean Martin Jünger

    Jean Martin Jünger steht Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung und vertritt diese in allen Bereichen gerichtlich.

    Er ist als Rechtsanwalt in der Bürogemeinschaft Wissman Law und Kollegen in Mannheim tätig.

  • Marc Traphan

    Als Fachanwalt für Arbeitsrecht schützt Marc Traphan Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Raum Rhein-Ruhr vor den Tücken des Kündigungsschutzrechts und berät zur sinnvollen Gestaltung von Aufhebungsverträgen.

    Die Kanzlei Traphan Graute Bremer hat ihren Sitz in Essen.

    Für unseren Podcast stand Marc Traphan uns bereits als Interviewpartner zur Verfügung: Wissenswertes zu Abfindung und Aufhebungsvertrag.

  • Mag. Branco Jungwirth

    Der Schwerpunkt von Rechtsanwalt Branco Jungwirth liegt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

    Hierbei vertritt er sowohl die Interessen von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern in ganz Österreich.

  • Dr. Julia Friemel

    Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht  berät im Großraum München kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)  sowie ein­zelne Arbeit­nehmer und Führungskräfte.

    Dr. Julia Friemel ist Inhaberin der Kanzlei „Arbeitsrecht am Ammersee“.

  • Dr. Rainer Thum

    Dr. Thum berät mittelständische und große Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Führungskräfte.

    Dr. Thum ist Fachanwalt für Arbeitsrecht (Frankfurt) und Partner bei der bundesweit tätigen Kanzlei maat Rechtsanwälte.

Jetzt einfach Wunschtermin zur kostenfreien Erstberatung auswählen

Sie haben eine betriebsbedingte Kündigung erhalten oder Ihr Arbeitgeber möchte das Beschäftigungsverhältnis mit Ihnen mittels Aufhebungsvertrag beenden und er bietet Ihnen eine Outplacement Beratung an? Dann nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Erstberatung zu Outplacement Beratung.

Arbeitsrechtliche Fragen von Arbeitnehmern bei Personalabbau

Kann mir auch während der Kurzarbeit gekündigt werden?

  • Verhaltens- und personenbedingte Kündigungen sind auch während laufender Kurzarbeit wie bisher möglich. Verletzt zum Beispiel ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten oder liegt ein in seiner Person liegender Kündigungsgrund vor, so kann der Arbeitgeber ihm wie gewohnt kündigen.
  • Auch betriebsbedingte Kündigungen sind während der Kurzarbeit möglich – allerdings nur unter bestimmten Umständen. Nämlich dann, wenn sie mit anderen Gründen gerechtfertigt werden, mit denen die Kurzarbeit angeordnet worden ist. Während sich Kurzarbeit auf einem „vorübergehenden Ausfall von Arbeit“ begründet, bedarf es für eine betriebsbedingte Kündigung einen „dauerhaften Fortfall der Arbeitsmenge“.
  • Betriebsbedingte Kündigungen während Kurzarbeit benötigten somit zusätzliche oder geänderte Umstände als die zuvor angeordnete Kurzarbeit. Zum Beispiel wenn sich die Lage des Unternehmens seit der Anzeige der Kurzarbeit weiter verschlechtert hat und der Arbeitgeber nun nicht mehr von einem vorübergehenden Fortfall der Arbeitsmenge, sondern von einem dauerhaften Wegfall ausgeht.Wichtig ist auch ein Blick in Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Denn diese können Regelungen enthalten, die betriebsbedingte Kündigungen während Kurzarbeit generell ausschließen.

Wie lang ist meine Kündigungsfrist?

Die gesetzliche Kündigungsfrist (§ 622 BGB) hängt von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Das bedeutet, je länger Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, desto länger ist die Kündigungsfrist, die Ihr Arbeitgeber einhalten muss. Für die Arbeitgeberkündigung gelten folgende verlängerten Kündigungsfristen:

      • Nach 2 Jahren Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
      • nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      • nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      • nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      • nach 12 Jahren Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      • nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
      • nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.

 

Der Umfang des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer hängt zudem von der Größe des Betriebs ab. Für Unternehmen unter 20 Mitarbeiter gelten teilweise andere Regelungen.

Wichtig: Die Beschäftigungsdauer ist die Zeit zwischen Eintrittsdatum ins Unternehmen und Zugang der Kündigung.

Haben Sie eine Kündigung erhalten, so lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Lesen Sie auch unseren Blogartikel Kündigung erhalten – was nun?.

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