Arbeitgeber insolvent – was ist zu tun? Das große FAQ

Arbeitgeber insolvent – was ist zu tun? Das große FAQ

In einer Welt, die sich ständig verändert, kann das plötzliche Auftreten von Insolvenzen Unternehmen wie ein Schock treffen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei viele Fragen und Unsicherheiten. 

Im folgenden Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte geben, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet.

Wie erkenne ich eine drohende Insolvenz im Unternehmen?

Zunächst ist es wichtig zu erkennen, ob es erste Anzeichen einer drohenden Insolvenz gibt, denn so können sich bereits auf die potenziellen Risiken einstellen. Das sind typische Symptome einer Unternehmenskrise:

  • Eingeschränkte Verfügbarkeit liquider Mittel
  • Stark eingeschränkte Handlungsfähigkeit gegenüber Kunden, Lieferanten, Institutionen/Verwaltungen
  • Extrem fortgeschrittener Ressourcenverbrauch
  • Sinkender Bilanzwert des Unternehmens
  • Handlungsdruck mit häufig offenem Ausgang der eingeleiteten Maßnahmen
  • Verlust der positiven Reputation des Unternehmens in der Öffentlichkeit
  • Reduzierte Disziplin aller Mitarbeiter durch Verunsicherung

Verliere ich automatisch meinen Job, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmeldet?

Die unmittelbare Insolvenz eines Arbeitgebers bedeutet nicht automatisch den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Die endgültige Entscheidung hängt vielmehr von den wirtschaftlichen Aussichten des Unternehmens und dem Ergebnis des Insolvenzverfahrens ab.

Was passiert mit meinem Anspruch auf Lohn?

Ihr Anspruch auf Lohn bleibt im Fall einer Insolvenz weiterhin bestehen. Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch insolvent sein, kann es sein, dass die Zahlung nicht oder nur teilweise geleistet wird. Für diese Fälle sieht das Gesetz das sogenannte Insolvenzgeld vor.

Wie beantrage ich Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld können Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das Insolvenzgeld ist eine einmalige Zahlung, die rückwirkend ausgezahlt wird. Es wird als Ersatz für den Lohn gezahlt, der für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht. Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenzanmeldung gestellt werden. 

Da die Bearbeitung durch die Agentur für Arbeit i. d. R. viel Zeit in Anspruch nimmt, die Arbeitnehmer meist nicht haben, wird in der Praxis oftmals eine Vorfinanzierung durch einen Dritten per Abtretungsvereinbarung umgesetzt. Der Vorfinanzierung muss durch die Agentur für Arbeit zugestimmt werden.

Wie lange bekomme ich Insolvenzgeld?

Insolvenzgeld wird für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten vor der Insolvenzanmeldung Ihres Arbeitgebers gezahlt. Der genaue Zeitraum hängt von den individuellen Umständen ab und wird von der Agentur für Arbeit festgelegt.

Was muss ich sonst noch tun?

Sie sollten sich an Ihren Betriebsrat oder, falls nicht vorhanden, an eine Arbeitnehmervertretung oder Gewerkschaft wenden. Sie können Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

Muss ich weiter zur Arbeit erscheinen?

Ja, Sie müssen weiterhin zur Arbeit erscheinen, sofern Ihr Arbeitsvertrag noch gültig ist und Sie nicht ausdrücklich freigestellt wurden.

Muss ich automatisch mit einer Kündigung rechnen?

Eine Insolvenz bedeutet nicht automatisch eine Kündigung. Die Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der finanziellen Situation des Unternehmens und der strategischen Planung des Insolvenzverwalters. Auch im Fall einer Kündigung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Kann ich das Arbeitsverhältnis früher als vorgesehen kündigen?

Auch für Arbeitnehmer gelten im Fall einer Insolvenz die gesetzlichen Kündigungsfristen. Um das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche fristlose Kündigung vorzeitig zu beenden, benötigen Betroffene einen wichtigen Grund. Das kann zum Beispiel ein nicht gezahlter Lohn (in nicht unerheblicher Höhe) sein, aber auch eine „erheblich verzögerte“ Lohnzahlung.

Wer vorzeitig kündigen will, sollte auf mindestens ein ausstehendes Monatsgehalt gewartet und den Arbeitgeber vorab zur Gehaltszahlung aufgefordert haben (schriftlich mit gesetzter Frist).

Kann ich weiterhin Urlaub nehmen?

Ihr Anspruch auf Urlaub bleibt grundsätzlich bestehen, kann aber in Einzelfällen vom Insolvenzverwalter eingeschränkt werden.

Kann mir eine Outplacement-Beratung weiterhelfen?

Ja, eine Outplacement-Beratung kann Ihnen helfen, einen neuen Job zu finden und den Übergang zu erleichtern. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung und Unterstützung, um Ihre Karriereziele zu erreichen.

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